Das Votum der Mitglieder

Später als ursprünglich geplant sind nun auch die rund 1100 bis heute in der DVU-Bundesgeschäftsstelle eingetroffenen Mitgliederbefragungen ausgezählt.

Hier nun die Ergebnisse der Auszählung:

Frage 1: Halten Sie eine Vereinigung von NPD und DVU für sinnvoll?

Diese Frage beantworteten 90,45 % mit JA, 7,41 % mit NEIN. 1,64 % kreuzten das Feld “ENTHALTUNG” an.

Frage 2: Soll eine Vereinigung auch mit anderen Parteien und Organisationen angestrebt werden?

67,89 % stimmten mit JA, 17,44 % mit NEIN und 14,67 % enthielten sich bei dieser Frage.

Frage 3: Halten Sie bei einer Vereinigung einen neuen Parteinamen für sinnvoll?

Diese Frage beantworteten 68,39 % mit JA, 17,46 % mit NEIN, 14,15 % wählten das Feld “ENTHALTUNG”.

Als überaus erfreulich ist die große Beteiligung an dieser Mitgliederbefragung zu werten, die ein mehr als nur repräsentatives Votum der Mitgliedermeinung darstellt und der Parteiführung eine klare “Marschrichtung” vorgibt.

Weitere Einzelheiten gibt es hier auf dvu.de im Laufe des morgigen Vormittags.

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Äußerung von M. Landgraf bezüglich der möglichen Fusion mit der NPD und dem Bundesvorsitzenden Matthias Faust

Äußerung von M. Landgraf bezüglich der möglichen Fusion mit der NPD und dem Bundesvorsitzenden Matthias Faust

Ich möchte nun auch mal etwas zu diesem ganzen Thema sagen. Zunächst zur möglichen Fusion mit der NPD: Ich bin für eine Fusion, aber nicht nur mit der NPD, sondern auch mit anderen rechten Parteien. Ich möchte dies auch gerne erklären. Es ist ganz einfach, ein weiteres Gegeneinander zwischen den ganzen rechten Parteien darf es nicht mehr geben. Was macht es denn für einen Sinn, wenn zum Beispiel die NPD und die DVU gegeneinander zu irgendeiner Wahl antreten? Ich kann es Euch sagen: Die beiden nehmen sich die Stimmen weg. Muss das sein? Eigentlich nicht!

Und nun sage ich auch etwas zum Thema Matthias Faust. Was nehmen sich denn die Herren für ein Recht heraus, ständig solche Lügen zu verbreiten? Können die sich denn nicht anders wehren? Auf der Seite www.ex-k3-berlin.de kann man ja vieles lesen, aber dies alles sind doch nur Unwahrheiten. Warum diese ganzen Lügen? Wird dort von sich selbst auf andere geschlossen? Dies zu beantworten gelingt den Verantwortlichen vermutlich nicht, da deren Verstand nicht größer ist, als der einer Ameise. Ich kann ein solches Verhalten wirklich nicht nachvollziehen.

Aber eins möchte ich gerne noch sagen. Unser Kreisverband Kyffhäuserkreis plant ein weiteres Treffen mit Matthias Faust. Im Oktober 2009 war er schon mal bei uns. Und es war super!
Bis heute wurden wir jederzeit wunderbar von Herrn Faust unterstützt.

Unser Kreisverband, der mittlerweile mit Abstand der größte DVU-Kreisverband in Thüringen ist und zu den bundesweit größten in unserer Partei gehört, steht weiterhin 100% hinter Matthias Faust.

Auf diesen Wege alles Gute.

Marcel Landgraf

Kreisvorsitzender im KV KYF-Kreis

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Die Arbeit der Querulanten

Zu einer meiner persönlichen “Lieblingsseiten” im Netz hat sich in der letzten Zeit die Ex-K3-Seite des Berliners Hans Joachim Henry entwickelt. Jeden Tag erfahre ich neue Dinge über mich selbst und darf mich über die Beschreibung meines angeblichen Charakters erfreuen. Betrachtet man insbesondere die Behauptungen der letzten Zeit etwas näher, wird schnell klar, daß es sich hierbei um nichts weiter als Lügen und Beleidigungen handelt, die von einer ganz bestimmten Gruppe Partei-ex- und interner Querulanten gestreut bzw. verfaßt werden.

Nur kurz zum Überlick: Zuletzt wurde u. a. behauptet, ich hätte die Mitgliederkartei an die NPD verkauft und die Schreiben bzgl. der Mitgliederbefragung würden von dort versandt werden; dann hieß es, ich hätte eine Gerichtsentscheidung, die ich vor einigen Wochen zitiert habe, erfunden.

Nun die neue Behauptung, die dieses Mal vom Bundesvorstandsmitglied Max Branghofer aufgestellt wurde: Er ist der irrigen Ansicht, der unter äußerst zweifelhaften Umständen zustande gekommene Beschluß des Bundesschiedsgerichtes, der meine Parteimitgliedschaft beenden sollte, hätte weiter Bestand. Als Begründung führt er den letzten Absatz der Entscheidung des Landgerichtes München I an, der jedoch rein formellen Charakter hat.

Viel entscheidender sind folgende Ausführungen des Gerichtes, die Herr Branghofer (und natürlich auch in Folge Herr Henry, der vor wenigen Tagen noch behauptet hatte, ich hätte diese Passagen frei erfunden) natürlich nicht genannt hat. Hier also noch einmal der entscheidende Absatz:

“(…) Dem Antrag zu Ziffer 1. war stattzugeben, weil nach vorläufiger Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Beschluss des Bundesschiedsgerichts der Antragsgegnerin zu 2) vom 08.06.10, soweit darin festgestellt wurde, dass die Mitgliedschaft des Antragstellers nicht besteht und gemäß § 6 der Parteisatzung verwirkt ist, gegen § 10 Abs. 4 Parteiengesetz verstößt. In dem Beschluss wird die Verwirkung der Mitgliedschaft des Antragstellers damit begründet, dass er die eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beinhaltet aber nicht zwangsweise einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung bzw. einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei und fügt dieser nicht unbedingt einen schweren Schaden zu. Denn die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung muss nicht auf einem schuldhaften oder gar rechtswidrigen Handeln beruhen, sondern kann viele Ursachen haben. Soweit § 6 der Parteisatzung die Verwirkung der Mitgliedschaft bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse des Mitglieds vorsieht, ist er wegen Verstoßes gegen § 10 Abs. 4 PartG unwirksam. (…) ”

Unabhängig vom zweifelhaften Zustandekommen der Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes wird hier eindeutig festgestellt, daß diese Entscheidung sowohl rechtswidrig als auch unwirksam war und ist. Die Rechtsfolgen einer solchen unwirksamen Entscheidung sollten auch dem involvierten Querulanten-Grüppchen klar sein. Anderenfalls wird sie ein Jurist sicherlich hierüber aufklären.

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Die Mitglieder entscheiden!

Ab der nächsten Woche erhalten alle Mitglieder der DVU die Unterlagen zu der vom Bundesvorstand beschlossenen Mitgliederbefragung.

Jedes Mitglied hat so die Möglichkeit, mit seiner Stimme über den weiteren Weg unserer Partei mitzuentscheiden.

Zur Abstimmung stehen die folgenden drei Fragen:

1. Halten Sie eine Vereinigung von DVU und NPD für sinnvoll?
2. Soll eine Vereinigung auch mit anderen Parteien und Organisationen angestrebt werden?
3. Halten Sie bei einer Vereinigung einen neuen Parteinamen für sinnvoll?

Es gibt wohl kaum eine demokratischere Möglichkeit, über derartig grundlegende Fragen zu entscheiden, als eine derartige Befragung, bei der auch die Mitglieder beteiligt sind, denen es aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich wäre, an einem Parteitag teilzunehmen. Dennoch ersetzt diese Mitgliederbefragung selbstverständlich die satzungs- und parteirechtlichen Schritte nicht, sondern dient erst einmal als repräsentatives Abbild der Mitgliedermeinung und als Maßgabe für die Parteiführung, über weitere Schritte zu entscheiden.

Umso unverständlicher ist es für mich, daß es einige Parteifunktionäre gibt, die seit einiger Zeit versuchen, mit sehr abenteuerlichen Mitteln gegen diese Befragung vorzugehen. Dies gipfelte vor einigen Wochen sogar darin, daß versucht wurde, mit illegalen Methoden mich meines Amtes zu entledigen. Das Amtsgericht München I hat hierzu in einer Eilentscheidung entschieden, daß meine versuchte “Absetzung” sowohl rechtswidrig, als auch unwirksam ist.

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Die Mitglieder entscheiden!

Die DVU geht neue Wege: In der überaus wichtigen Frage, ob es eine neue Kooperation oder sogar eine Verschmelzung mit dem ehemaligen Bündnispartner NPD und weiteren Rechtsparteien geben soll, entscheiden erstmals direkt die Mitglieder.

Der Bundesvorstand hat in dieser Woche einer Mitgliederbefragung zugestimmt; in einigen Wochen erhält hierzu jedes Mitglied der DVU eine Stimmkarte und kann hierauf seiner Meinung Ausdruck verleihen. Die NPD führt parallel eine gleiche Befragung ihrer Mitglieder durch.

Wir bedienen uns somit eines basisdemokratischen Mittels, das endlich einmal ein wirklich repräsentativ den Wunsch unserer Mitglieder abbildet. So kommt auch die Meinung der Mitglieder zur Geltung, die aus Alters- oder Krankheitsgründen oder aber aufgrund geringer finanzieller Mittel keine Möglichkeit hätten, einem entsprechenden Parteitag beizuwohnen.

Der Ausgang dieser Befragung wird über das weitere Vorgehen und den weiteren Weg der DVU entscheiden. Sollte sich die Mehrheit der Mitglieder für eine Verschmelzung mit der NPD aussprechen, werden die entsprechenden satzungs- und parteirechtlichen Schritte in die Wege geleitet.

Am Ende könnte das stehen, was sich ein Großteil der national denkenden Deutschen seit vielen Jahrzehnten wünscht: Ein Ende der Zersplitterung, ein Ende des ständigen Gegeneinanders, ein gemeinsamer Weg, um endlich wirklich deutscher Politik zur Geltung zu verhelfen.

Matthias Faust

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